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§ 267 Nummer 2 VAG
2.
das Risikomanagement und die internen Kontrollmechanismen des Mutterunternehmens das Tochterunternehmen einschließen und das Mutterunternehmen die betroffenen Aufsichtsbehörden von der umsichtigen Führung des Tochterunternehmens überzeugt hat,
Verweis auf
§ 267 Nummer 2 VAG
von
§ 271 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 VAG