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§ 234g Absatz 4 VAG
(4) Pensionskassen haben der Aufsichtsbehörde jährlich eine Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung vorzulegen und ihr die Eigenmittel nachzuweisen.
Verweis auf
§ 234g Absatz 4 VAG
von
§ 235 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 VAG