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§ 31 Absatz 1 BauGB
(1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
Verweis auf
§ 31 Absatz 1 BauGB
von
§ 34 Absatz 2 Satz 1 BauGB