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§ 304 Absatz 1 Nummer 2 VAG
2.
wenn das Versicherungsunternehmen die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und die Aufsichtsbehörde der Auffassung ist, dass der vorgelegte Finanzierungsplan offensichtlich unzureichend ist oder es dem Unternehmen nicht gelingt, innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung den genehmigten Finanzierungsplan zu erfüllen,
Verweis auf
§ 304 Absatz 1 Nummer 2 VAG
von
§ 212 Absatz 3 Satz 1 Nummer 13 VAG