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§ 195 Absatz 3 VAG
(3) Die oberste Vertretung kann den Aufsichtsrat ermächtigen, für den Fall, dass die Aufsichtsbehörde, bevor sie den Änderungsbeschluss genehmigt, Änderungen verlangt, dem zu entsprechen.
Verweis auf
§ 195 Abs. 3 VAG
von
§ 195 Absatz 4 Satz 3 VAG