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§ 2 Absatz 2 VAG
(2) Für die nach Landesrecht errichteten und der Landesaufsicht unterliegenden öffentlich-rechtlichen Einrichtungen kann das Landesrecht Abweichendes bestimmen.
Verweis auf
§ 2 Absatz 2 VAG
von
§ 125 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 VAG