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§ 115 Absatz 1 VAG
(1) Das interne Modell muss in erheblichem Maße zur Unternehmenssteuerung verwendet werden und in der Geschäftsorganisation eine wichtige Rolle spielen, insbesondere
1.
im Risikomanagementsystem gemäß
§ 26
und in den Entscheidungsprozessen sowie
2.
in der Beurteilung des ökonomischen Kapitals und Solvabilitätskapitals sowie in den Allokationsprozessen, einschließlich der Beurteilung gemäß
§ 27
.
Verweis auf
§ 115 Absatz 1 VAG
von
§ 116 Absatz 1 Satz 3 VAG