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§ 99 Nummer 3 VAG
3.
der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß
§ 108
.
Verweis auf
§ 99 Nummer 3 VAG
von
§ 108 Absatz 1 Satz 1 VAG