Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 58 Absatz 2 Satz 4 VAG
4
Hat sich die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert im Sinne des
§ 132 Absatz 2
, steht dies der Ausstellung einer Bescheinigung nach Satz 2 Nummer 2 entgegen, solange die Rechte der Versicherungsnehmer gefährdet sind.
§ 59 Absatz 2 Satz 5 VAG
5
Hat sich die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert im Sinne des
§ 132 Absatz 2
, steht dies der Ausstellung einer Bescheinigung nach Satz 2 Nummer 3 entgegen, solange die Rechte der Versicherungsnehmer gefährdet sind.
Verweis auf
§ 58 Absatz 2 Satz 4 und § 59 Absatz 2 Satz 5 VAG
von
§ 63 Absatz 4 Satz 1 VAG