Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 34d Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 GewO
1.
den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
Verweis auf
§ 34d Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 GewO
von
§ 48c Absatz 1 Satz 6 VAG