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§ 120 Absatz 2 Nummer 2 UrhG
2.
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Verweis auf
§ 120 Abs. 2 Nr. 2 UrhG
von
§ 127a Absatz 2 Satz 1 UrhG