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§ 41 Absatz 5 UrhG
(5) Mit Wirksamwerden des Rückrufs erlischt das Nutzungsrecht.
§ 41 Absatz 7 UrhG
(7) Rechte und Ansprüche der Beteiligten nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Verweis auf
§ 41 Abs. 5 und 7 UrhG
von
§ 42 Absatz 5 Satz 1 UrhG