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§ 7 Absatz 1 Satz 4 UBGG
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§ 34 Absatz 1 und 3
des Wertpapierhandelsgesetzes gilt für die Berechnung des Stimmrechtsanteils entsprechend, für die Berechnung des Kapitalanteils mit der Maßgabe entsprechend, daß an die Stelle der Stimmrechte die Kapitalanteile treten.
Verweis auf
§ 7 Abs. 1 Satz 4 UBGG
von
§ 21a Absatz 1 Satz 2 UBGG