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§ 8 Absatz 1 Satz 3 TMG
3
Die Sätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
Verweis auf
§ 8 Absatz 1 Satz 3 TMG
von
§ 7 Absatz 4 Satz 3 TMG