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§ 1 Absatz 7 BauGB
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Verweis auf
§ 1 Absatz 7 BauGB
von
§ 1a Absatz 3 Satz 1 BauGB