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§ 203 Absatz 1 Nummer 4 StGB
4.
Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist,
§ 203 Absatz 1 Nummer 5 StGB
5.
Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,
Verweis auf
§ 203 Absatz 1 Nummer 4 und 5 StGB
von
§ 99 Absatz 2 Satz 3 TKG