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§ 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG
3.
Informationen nach
§ 77h Absatz 3
für die Koordination von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß
§ 77i
, soweit sie der Bundesnetzagentur nach
§ 77h Absatz 5 und 6
für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.
Verweis auf
§ 77a Absatz 1 Nummer 3 TKG
von
§ 77h Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 TKG