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§ 77a Absatz 1 Nummer 1 TKG
1.
eine gebietsbezogene, Planungszwecken dienende Übersicht über Einrichtungen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können, nach den Absätzen 2 bis 4,
Verweis auf
§ 77a Absatz 1 Nummer 1 TKG
von
§ 77b Absatz 7 Satz 1 TKG