2.
detaillierte Informationen nach
§ 77b Absatz 3 für die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetze gemäß den
§§ 77d bis 77g, soweit sie der Bundesnetzagentur gemäß
§ 77b Absatz 5 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden,