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§ 31 Absatz 4 Satz 1 TKG
(4)
1
Die Bundesnetzagentur kann dazu auffordern, Entgeltgenehmigungsanträge zu stellen.
§ 31 Absatz 4 Satz 2 TKG
2
Wird der Aufforderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang Folge geleistet, leitet die Bundesnetzagentur ein Verfahren von Amts wegen ein.
Verweis auf
§ 31 Absatz 4 Satz 1 und 2 TKG
von
§ 36 Absatz 2 Satz 1 TKG