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§ 1 StVollzG
§ 1
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Verweis auf
§ 1 StVollzG
von
§ 178 Absatz 1 Satz 1 StVollzG