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§ 37 Absatz 5 StVollzG
(5) Ist ein Gefangener zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht fähig, soll er arbeitstherapeutisch beschäftigt werden.
Verweis auf
§ 37 Abs. 5 StVollzG
von
§ 149 Absatz 1 Satz 1 StVollzG