Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 41 Absatz 1 Satz 2 StVollzG
2
Er kann jährlich bis zu drei Monaten zu Hilfstätigkeiten in der Anstalt verpflichtet werden, mit seiner Zustimmung auch darüber hinaus.
Verweis auf
§ 41 Abs. 1 Satz 2 StVollzG
von
§ 43 Absatz 2 Satz 1 StVollzG