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§ 100g Absatz 1 Satz 3 StPO
3
Die Erhebung gespeicherter (retrograder) Standortdaten ist nach diesem Absatz nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zulässig.
§ 100g Absatz 3 Satz 2 StPO
2
Auf nach
§ 113b
des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Verkehrsdaten darf für eine Funkzellenabfrage nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zurückgegriffen werden.
Verweis auf
§ 100g Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 StPO
von
§ 479 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 StPO