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§ 7a Absatz 2 AZV
(2) Langzeitkonten werden unabhängig von im Rahmen der Gleitzeit eingerichteten Gleitzeitkonten und unabhängig vom jeweils vereinbarten Arbeitszeitmodell geführt.
Verweis auf
§ 7a Absatz 2 AZV
von
§ 17 Satz 1 AZV