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§ 100g Absatz 3 Satz 2 StPO
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Auf nach
§ 113b
des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Verkehrsdaten darf für eine Funkzellenabfrage nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 zurückgegriffen werden.
Verweis auf
§ 100g Absatz 3 Satz 2 StPO
von
§ 101a Absatz 1 Satz 2 StPO