Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 81e Absatz 2 Satz 1 StPO
(2)
1
Nach Absatz 1 zulässige Untersuchungen dürfen auch an aufgefundenem, sichergestelltem oder beschlagnahmtem Material durchgeführt werden.
Verweis auf
§ 81e Abs. 2 Satz 1 StPO
von
§ 81g Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 StPO