Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 68b Absatz 2 Satz 2 StGB
2
Das Gericht kann die verurteilte Person insbesondere anweisen, sich psychiatrisch, psycho- oder sozialtherapeutisch betreuen und behandeln zu lassen (Therapieweisung).
§ 68b Absatz 2 Satz 3 StGB
3
Die Betreuung und Behandlung kann durch eine forensische Ambulanz erfolgen.
Verweis auf
§ 68b Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB
von
§ 68a Absatz 7 Satz 1 StGB