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§ 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 StGB
2.
dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
§ 57 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StGB
3.
die verurteilte Person einwilligt.
Verweis auf
§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 StGB
von
§ 57a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 StGB