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§ 1 Absatz 31 KWG
(31) Eine zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen im Sinne des Artikels 2 Nummer 1 der
Verordnung (EU) Nr. 648/2012
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
Verweis auf
§ 1 Absatz 31 KWG
von
§ 83 Absatz 2 Satz 1 SAG