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§ 49e Absatz 1 SAG
(1) Abwicklungseinheiten kommen den in den
§§ 49b bis 49d
festgelegten Anforderungen auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe nach.
Verweis auf
§ 49e Absatz 1 SAG
von
§ 49a Absatz 2 Satz 1 SAG