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§ 3a Absatz 1 Satz 1 RVG
(1)
1
Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform.
§ 3a Absatz 1 Satz 2 RVG
2
Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
Verweis auf
§ 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG
von
§ 4b Satz 1 RVG