Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 19 Absatz 3 REITG
(3) Vorbehaltlich des
§ 19a
sind § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes und § 8b des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden.
Verweis auf
§ 19 Abs. 3 REITG
von
§ 1 Absatz 4 Satz 3 REITG