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§ 58 Absatz 1 Satz 1 RechVersV
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Für die Aufstellung der Konzernbilanz ist das Formblatt 1 und für die Aufstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 4 anzuwenden.
Verweis auf
§ 58 Abs. 1 Satz 1 RechVersV
von
§ 63 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a RechVersV