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§ 253 Absatz 3 Satz 1 HGB
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Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.
Verweis auf
§ 253 Abs. 3 Satz 1 HGB
von
§ 55 Absatz 3 Satz 2 RechVersV