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§ 26 Absatz 2 Satz 2 RechVersV
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In der Rechtsschutzversicherung gehören zu den Forderungen nach Satz 1 auch bestehende Forderungen an den Prozeßgegner auf Erstattung der Kosten.
Verweis auf
§ 26 Abs. 2 Satz 2 RechVersV
von
§ 41 Absatz 2 Satz 1 RechVersV