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§ 219 Absatz 3 Nummer 1 VAG
1.
§ 9 Absatz 2 Nummer 2
mit der Maßgabe, dass zusätzlich einzureichen sind
a)
die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie
b)
die fachlichen Geschäftsunterlagen, insbesondere die Tarife und die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und der versicherungstechnischen Rückstellungen nach dem Handelsgesetzbuch einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen, mathematischen Formeln, kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise,
Verweis auf
§ 219 Absatz 3 Nummer 1 VAG
von
§ 25 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 RechVersV