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§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG
1.
bei registrierten Personen mit dem Verzicht auf die Registrierung,
§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 RDG
2.
bei natürlichen Personen mit ihrem Tod,
§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 RDG
3.
bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit mit ihrer Beendigung,
§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 RDG
4.
bei Personen, deren Registrierung zurückgenommen oder widerrufen worden ist, mit der Bestandskraft der Entscheidung,
§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 RDG
6.
bei Personen oder Gesellschaften nach
§ 15
mit Ablauf eines Jahres nach der vorübergehenden Registrierung oder ihrer letzten Verlängerung, im Fall der Untersagung nach
§ 15
Absatz 6 mit Bestandskraft der Untersagung.
Verweis auf
§ 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 sowie 6 RDG
von
§ 7 Absatz 1 Satz 1 RDV