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§ 1 Absatz 3 Satz 2 EGGmbHG
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Auf die Anmeldung und Eintragung der Umstellung in das Handelsregister ist
§ 54 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht anzuwenden.
Verweis auf
§ 1 Abs. 3 Satz 2 EGGmbHG
von
§ 6 Absatz 3 Satz 1 RDV