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§ 12 Absatz 3 Satz 1 RDG
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Die theoretische Sachkunde ist gegenüber der zuständigen Behörde durch Zeugnisse nachzuweisen.
Verweis auf
§ 12 Abs. 3 Satz 1 RDG
von
§ 2 Absatz 1 Satz 1 RDV