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§ 297 Absatz 1 HGB
(1)
1
Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel.
2
Er kann um eine Segmentberichterstattung erweitert werden.
Verweis auf
§ 297 Abs. 1 HGB
von
§ 22 Absatz 1 Satz 5 PublG