Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 10a Absatz 1 Satz 1 KWG
(1)
1
Eine Institutsgruppe besteht aus einem übergeordneten Unternehmen und einem oder mehreren nachgeordneten Unternehmen.
Verweis auf
§ 10a Absatz 1 Satz 1 KWG
von
§ 43 Absatz 1 Satz 1 PrüfbV