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§ 11 Absatz 2 Nummer 5 PrüfbV
5.
die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts angemessen ist,
§ 11 Absatz 2 Nummer 6 PrüfbV
6.
das Notfallkonzept für die IT-Systeme angemessen und wirksam ist.
Verweis auf
§ 11 Absatz 2 Nummer 5 und 6 PrüfbV
von
§ 13 Absatz 1 Satz 1 PrüfbV