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§ 32 Absatz 2 Satz 2 KWG
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Sie kann die Erlaubnis auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränken.
Verweis auf
§ 32 Abs. 2 Satz 2 KWG
von
§ 2 Absatz 1 Satz 4 PfandBG