Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 34 Absatz 3 Nummer 1 PatG
1.
den Namen des Anmelders;
§ 34 Absatz 3 Nummer 2 PatG
2.
einen Antrag auf Erteilung des Patents, in dem die Erfindung kurz und genau bezeichnet ist;
Verweis auf
§ 34 Abs. 3 Nr. 1 und 2 PatG
von
§ 35 Absatz 1 Satz 1 PatG