Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1 Absatz 7 Satz 3 PAngV
3
Bei der Aufgliederung von Preisen sind die Gesamtpreise hervorzuheben.
Verweis auf
§ 1 Absatz 7 Satz 3 PAngV
von
§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 PAngV