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§ 37 Absatz 1 MarkenG
(1) Ist die Marke nach
§ 3, 8 oder 10
von der Eintragung ausgeschlossen, so wird die Anmeldung zurückgewiesen.
Verweis auf
§ 37 Abs. 1 MarkenG
von
§ 113 Absatz 2 Satz 1 MarkenG