Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 96 Absatz 7 Satz 2 AO
2
Die mündliche Erstattung des Gutachtens kann zugelassen werden.
Verweis auf
§ 96 Abs. 7 Satz 2 AO
von
§ 365 Absatz 2 Satz 1 AO