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§ 4 Nummer 3 MarkenG
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Verweis auf
§ 4 Nr. 3 MarkenG
von
§ 51 Absatz 2 Satz 2 MarkenG