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§ 3 Absatz 3 Nummer 1 LiqV
1.
Forderungen und Wechsel, auf die Einzelwertberichtigungen gebildet worden sind, wenn aktuelle Leistungsstörungen vorliegen,
Verweis auf
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 LiqV
von
§ 6 Absatz 1 Satz 6 LiqV